Vermittlung von Kuren und Erholung
Im Januar 1950 gründet Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly-Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW). Waren es damals Erholungskuren für Frauen (ohne deren Kinder), die durch den Krieg und die folgenden Aufbaujahre unter starker Erschöpfung litten, so sind es heute von den Krankenkassen finanzierte Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, die auch heute stark durch Familie, Kinder und Beruf belasteten Müttern Stärkung der Gesundheit und Genesung ermöglichen, worauf ein Rechtsanspruch besteht.
Der Weg zu einer Mütter- oder Mutter-Vater-Kind-Kurmaßnahme
- Kontaktaufnahme
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch - Attest
Das notwendige Attestformular für Ihren Kurantrag bekommen Sie in der Beratungsstelle - Besuch bei der Hausärztin oder -arzt
Gehen Sie zu Ihrer Ärztin/Arzt und besprechen Sie, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Kurmaßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation gegeben sind. Lassen Sie sich ggf. Ihre Krankheit und evtl. auch die Ihres Kindes schriftlich attestieren und möglichst genau beschreiben. - Antrag
Besprechen Sie mit Ihrer Beraterin das Für und Wider einer Mütterkur oder einer Mutter-Vater-Kind-Kur. Bereiten Sie gemeinsam Ihren Kurantrag für die Krankenkasse vor. - Wunsch-/ Wahlrecht
Die Beratungsstelle sucht mit Ihnen die für Sie passende Einrichtung und klärt Sie zum Wunsch- und Wahlrecht auf. Sie erhalten alle wichtigen Informationen zur Klinik. - Wenn es mal nicht glatt läuft ….
Lassen Sie sich nicht entmutigen, falls die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen sollte. Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei Ihrem Widerspruch.