Durch die gestiegenen Energie- und sonstigen Lebenshaltungskosten sind viele Dresdner Haushalte in finanzielle Schieflage geraten. Bevor die Situation aus dem Ruder läuft, rät Schuldner- und Insolvenzberaterin Anke Schinkel vom Caritasverband für Dresden: "Es ist wichtig, dass die Betroffenen so schnell wie möglich zu uns kommen. Denn in den meisten Fällen gibt es Möglichkeiten, eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern." Viele Dresdnerinnen und Dresdner tun dies mittlerweile. Die Zahl derer, die sich Rat und Hilfe bei eine der drei Schuldner- und Insolvenzberatungen des Caritasverbandes für Dresden e.V., der AWO SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH und der Gemeinnützigen Gesellschaft Striesen Pentacon e.V. holen, ist im letzten Jahr um fast fünfzehn Prozent gestiegen. Etwa viertausend Klientinnen und Klienten verzeichneten die drei Schuldner- und Insolvenzberatungen. Bestens etabliert haben sich die aus der Corona-Not geborenen E-Mail- und Telefonberatungen. "Der leichte Zugang senkt die Schwelle. Die Menschen trauen sich eher und setzen sich mit uns in Verbindung", sagt Schinkel. Dennoch ist oft das direkte Gespräch vor Ort entscheidend für eine Lösung der Probleme.
Eine neue bundesweite Regelung hilft besonders bei der Bewältigung finanzieller Schieflagen, die 2022 in Kraft getretene Wohngeldreform. 2 Millionen Menschen sollen von den gestiegenen Leistungen profitieren. Es ist eine Verdopplung der Wohngeldleistung zu erwarten, das heißt im Durchschnitt 370 € anstatt bisher 180 €. Ob man selbst anspruchsberechtigt ist, kann jeder mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen überprüfen. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten sollen in Zukunft die Heizkosten für die Wohngeldberechnung mitberücksichtigt werden. Bis dahin werden pauschal zwei Euro pro Quadratmeter als Zuschuss veranschlagt.
Dass ein zeitnaher Besuch bei den Dresdner Schuldner- und Insolvenzberatungen wichtig ist, zeigt ein ganz konkretes Beispiel. Herr A. erhielt seine Betriebskostenabrechnung in Höhe von 1.500 €. Er hatte gerade erst seine Arbeit verloren und konnte diese Summe nicht bezahlen. Herr A. kam rechtzeitig in die Caritas Schuldner- und Insolvenzberatung und bat um Hilfe. Bei der Überprüfung stellte die Beraterin fest, dass Herr A. einen Anspruch auf die Leistung des Bürgergelds hat. Die Beraterin unterstütze ihn bei der Antragstellung für die Übernahme der Betriebskostenabrechnung in Höhe von 1.500 €. Das Jobcenter bewilligte den Antrag auf Bürgergeld und überwies die volle Summe der Betriebskostenabrechnung an Herrn A. Damit keine Fristen verstreichen, ist es wichtig, schnell zu reagieren.
Neben den gestiegenen Energiekosten gibt es noch viele andere Faktoren, die in die Schuldenfalle führen können. Die Dresdner sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unterstützen Sie gern bei Rückforderungsbescheiden, Strom- und Mietschulden, im Umgang mit Briefen und Gläubigern. Sie werden von der Landeshauptstadt Dresden und dem Freistaat Sachsen gefördert und stehen jeder Bürgerin und jedem Bürger kostenfrei zur Verfügung.