Behandlung / Medizinische Rehabilitation / Sucht
Süchte wie Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit oder pathologisches Glücksspiel sind behandlungsbedürftige chronische Erkrankungen. Das jeweilige Suchtverhalten kann in der Regel nur mit fachkompetenter Unterstützung im Rahmen einer spezifischen Rehabilitationsbehandlung (= Entwöhnung) überwunden werden. Dies setzt jedoch Ihre freiwillige Entscheidung zur Abstinenz voraus.
Eine stationäre Entgiftung ist notwendig, wenn zu erwarten ist, dass bei Verzicht auf den Suchtstoff schwere körperliche Entzugserscheinungen auftreten. Um kein Risiko einzugehen, sollte der Entzug unter medizinische Aufsicht gestellt und die Entzugserscheinungen medikamentös abgemildert werden.
Bei der anschließenden medizinischen Rehabilitation oder auch "Entwöhnung" steht die Behandlung der psychischen Ursachen der Sucht im Mittelpunkt. Eine Entwöhnungsbehandlung ist eine langfristige suchtspezifisch ausgerichtete Psychotherapie.
Hier können Sie mit therapeutischer Unterstützung neue Strategien entwickeln, um den Alltag ohne das Suchtmittel zu bewältigen. So können Sie Ihre Gesundheit, sowie Ihre Erwerbs- und Leistungsfähigkeit erhalten und verbessern. Eine Entwöhnungsbehandlung kann auch hilfreich beim Aufbau von tragfähigen sozialen Beziehungen sein und Ihre sozialen Kompetenzen stärken.
Folgende 4 Behandlungsformen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Ambulante Rehabilitation in unserer Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
- Kombinationsbehandlung: 6-8 Wochen stationäre Behandlung in einer Suchtfachklinik, anschließend ambulante Weiterbehandlung in unserer Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
- Stationäre Rehabilitation in einer Suchtfachklinik
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ambulante Weiterbehandlung nach stationärer Rehabilitation
Für alle Behandlungsformen benötigen Sie die Bewilligung eines Kostenträgers wie z.B. des Rentenversicherungsträgers oder der Krankenkasse. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich und erstellen mit Ihnen den dafür notwendigen Sozialbericht.