Der Caritasverband ist als vom Landkreis beauftragter Träger der Flüchtlingssozialarbeit, anders als vom Ersten Bürgermeister der Stadt Freital, Peter Pfitzenreiter, behauptet, nicht für die Wohnungsvermittlung der anerkannten Flüchtlinge zuständig. Allenfalls können unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die Suche nach einer geeigneten Wohnung unterstützen. Das ist aber bei einem Betreuungsschlüssel von 1:150 zwischen Sozialarbeiter und Flüchtlingen nur bedingt möglich. Unsere Arbeit besteht zuerst darin, die Geflüchteten über ihre Rechte und Pflichten in unserer Gesellschaft aufzuklären und sie beim Ankommen in ihrem neuen Wohnumfeld zu unterstützen. Dazu gehört auch, sie bei Fragen der Weiterbildung wie beispielsweise dem Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen, und sie auf dem Weg in den Arbeitsmarkt zu begleiten. Der Caritasverband setzt dabei auf die Selbstbestimmung der Menschen und fördert insbesondere die Kräfte zur Selbsthilfe.
2. Laut unserer Erfahrung haben es - wie in diesem Fall - subsidiär anerkannte geschützte Flüchtlinge wegen ihres zeitlich beschränkten Aufenthaltstitels generell schwer, eine Wohnung zu finden. Deswegen leben sie häufig für längere Zeit in der Gewährsunterkunft weiter. Die Klienten werden nach dem Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung von unseren Sozialarbeiterinnen und Sozialberater ganz allgemein darüber beraten, eine eigene Wohnung zu suchen.
3. Die Caritas erhielt erstmals am 20.10.17, und nicht ein Dreivierteljahr zuvor wie vom Ersten Bürgermeister der Stadt Freital, Peter Pfitzenreiter, behauptet, die Information, dass der Mietvertrag des Flüchtlings zum 30.11.2017 ausläuft und er eine eigene Wohnung suchen müsse. Von diesem Zeitpunkt an unterstützten unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dem Mann bei der Wohnungssuche. Neben privaten Vermietern in und um Freital wurde unter anderem auch die stadteigene Wohnungsgenossenschaft Freital mbH kontaktiert. Leider blieben die Anfragen erfolglos, weil sich die zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung für die Angefragten als nicht machbar für eine Vermietung herausstellte.
4. Die Stadt wurde rechtzeitig über die Notlage des Flüchtlings informiert, was sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgte. Das Hilfegesuch des Flüchtlings wurde mehrmals von der Stadt - auch vom Ersten Bürgermeister, Peter Pfitzenreiter - abgewiesen. Als Grund gab die Stadt an, keine Unterkunft frei zu haben und der Flüchtling selber für seine Lage schuld sei. Der Caritasverband für Dresden e.V. widerspricht dieser Auffassung. Die Schuldfrage bei der akuten Notlage des Flüchtlings ist irrelevant. Solange ein Mensch unfreiwillig in Obdachlosigkeit gerät, ist die Kommune verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen. Das gilt auch für die Stadt Freital. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat die Auffassung des Caritasverbandes schriftlich bestätigt und sieht die Zuständigkeit, dem obdachlosen Flüchtling eine Unterkunft bereit zu stellen, bei der Stadt Freital.
5. Erst am 5.12. - und nicht "binnen kürzester Zeit" wie von der Stadt Freital behauptet, hat die Stadt dem Flüchtling eine Ansprechperson (kein konkretes Angebot) für eine potentielle Wohnung genannt. Die Bereitstellung einer Notunterkunft aber wurde seitens des Ersten Bürgermeisters weiterhin abgelehnt, obwohl die Notlage für den Flüchtling weiterbestand. Unser Sozialarbeiter wandte sich daraufhin an die Polizei, die daraufhin bei der Stadt intervenierte. Eine Unterkunft wurde bereitgestellt und dem Flüchtling von der Stadt ein nichtadressiertes Schreiben ausgegeben, in dem erklärt wurde, dass weder eine Obdachlosigkeit noch eine Wohnungslosigkeit vorliege und sich der Flüchtling am nächsten Tag um eine eigene Unterbringung ggf. in einer Pension oder Hotel kümmern müsse (Schreiben der Stadt liegt der Caritas vor.).
6. Der Caritasverband für Dresden e.V. erklärt sich zum Gespräch mit der Stadt Freital bereit, um künftig Notlagen seiner Klienten wie Obdachlosigkeit gemeinsam begegnen zu können.