Lebensmittelgutscheine für ukrainische Geflüchtete
Weitere Informationen zu den Gutscheinen:
Wer genau ist berechtigt? Berechtigt sind Menschen - also ukrainische Bürger und Drittstaatler (z.B. in der Ukraine Studierende oder dort registrierte Flüchtlinge, die hierher geflüchtet sind.
Was für Gutscheine gibt es? Es gibt Gutscheine über 10 € und 20 €, pro Person maximal 30 €.
Wo gibt es die Gutscheine? Die Gutscheine gibt es bei allen unseren Migrationsdiensten in Dresden, Pirna, Freital und ggf. Außenstellen (MSA, FSA, MBE, JMD).
Wann können die Gutscheine abgeholt werden? Die Gutschien können abgeholt werden zu den Öffnungszeiten - bei den Beratungsdiensten i.d.R. nach Terminvereinbarung.
Wie können die Gutscheine eingelöst werden? Die Gutscheine können bei allen EDEKA-Märkten eingelöst werden.