Mitarbeitervertretung (MAV)
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Zu den Rechten der Mitarbeitervertretung gehören:
- Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten, bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen nach Ablauf der Probezeit.
- Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und ein Antragsrecht in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
- Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung.
- Abschluss von Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber, die ausschließlich für die Dienstverhältnisse in bestimmten Einrichtungen gelten.
- in Streitfällen, die das Mitarbeitervertretungsrecht betreffen, können Kirchliche Arbeitsgerichte angerufen werden.
Am 16. Juni 2021 wurde die neue Mitarbeitervertretung des Caritasverband für DD e.V. gewählt.
Folgende Caritas-Mitarbeiter*innen wurden für die Mitarbeitervertretung für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt:
- Anke Schinkel (Vorsitzende)
- Ina Baumgart (Stellvertretende Vorsitzende)
- Bernward Adler
- Dieter Alt-Kramer
- Sven Boxhammer
- Birgit Dankert
- Fanny Grimmer
Wenn Sie Kontakt mit der MAV des Caritasverbandes für Dresden e.V. aufnehmen möchten, können Sie gern folgende E-Mail-Adresse verwenden:
mav@caritas-dresden.de